Die Inzidenz liegt aktuell im Nürnberger Land bei 299,2 - also unter 1.000! --> Sport ist erlaubt
Der Zugang zur Outdoor-Sportstätte und -Sportanlage sowie die Teilnahme am Outdoor-Sportbetrieb ist lediglich für folgende Personen möglich: 2G (Geimpft, Genesen)
- Personen, die geimpft sind,
- Personen, die als genesen gelten,
- Kinder, die noch nicht zwölf Jahre und drei Monate alt sind.
Der Zugang zur Indoor-Sportstätte und -Sportanlage sowie die Teilnahme am Indoor-Sportbetrieb ist lediglich für folgende Personen möglich: 2Gplus (Geimpft, Genesen und zusätzlich getestet)
- Personen, die geimpft sind,
- Personen, die als genesen gelten,
- Kinder, die noch nicht zwölf Jahre und drei Monate alt sind
und zusätzlich einen Testnachweis vorweisen können.
Keinen zusätzlichen Testnachweis müssen folgende Personen vorlegen, da sie laut IfSMV von den Testerfordernissen ausgenommen sind:
- Kinder bis zum sechsten Geburtstag
- Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen (gilt für minderjährige Schülerinnen und Schüler von 12- bis 17 Jahren bis zum 12.01.2022)
- noch nicht eingeschulte Kinder
- Personen, die eine Auffrischungsimpfung („Booster" - ab dem 15. Tag nach der dritten Impfung) vorweisen können.
Die 2Gplus-Regelung findet Anwendung auf die Indoor-Sportausübung. Der zusätzliche Testnachweis kann wie folgt erfolgen:
- PCR-Test, der vor höchstens 48 Stunden durchgeführt wurde
- PoC-Antigentest („Schnelltest"), der vor höchsten 24 Stunden durchgeführt wurde
- „Selbsttest" vor Ort unter Aufsicht, der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde.
Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, können ebenfalls zum Sportbetrieb zugelassen werden. Dies ist allerdings vor Ort durch Vorlage eines schriftlichen ärztlichen Zeugnisses im Original nachzuweisen (inkl. vollständigen Namen und Geburtsdatum). Zu-dem ist ein negativer PCR-Test vorzuweisen („Schnelltest" bzw. „Selbsttest" sind in diesem Fall nicht zulässig).
Näheres kann in der Handlungsempfehlung vom BLSV (Stand: 15.12.2021) nachgelesen werden.
Link: https://www.blsv.de/startseite/service/news/coronavirus/
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Der TSV Feucht lädt alle kleinen und großen Faschingsfans herzlich zum großen Kinderfasching ein. Gefeiert wird am Samstag, den 7. Februar 2026, in der Karl-Schoderer-Sporthalle in Feucht. Von 14 bis 17 Uhr erwartet die Kinder ein buntes Programm mit Spiel, Show und jeder Menge guter Laune, der Einlass beginnt bereits um 13 Uhr.
Der Eintritt beträgt 3 Euro für Kinder und 4 Euro für Erwachsene. Für beste Unterhaltung ist mit einem bunten Rahmenprogramm gesorgt. Gerne dürfen alle verkleidet kommen! Das schönste Kostüm wird auch prämiert.
Unterstützt wird die Veranstaltung vom Parkrestaurant, das am Abend ab 19 Uhr nach dem Fasching noch zu einem deutsch-griechischen Abend mit feinen Spezialitäten und traditioneller Live-Musik einlädt.
Der TSV Feucht freut sich auf viele fantasievoll kostümierte Gäste und einen fröhlichen Nachmittag für die ganze Familie.
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