Achtung, neue Corona-Regeln ab 15.12.2021 bis 12.01.2022

Die Inzidenz liegt aktuell im Nürnberger Land bei 299,2 - also unter 1.000! --> Sport ist erlaubt

Der Zugang zur Outdoor-Sportstätte und -Sportanlage sowie die Teilnahme am Outdoor-Sportbetrieb ist lediglich für folgende Personen möglich: 2G (Geimpft, Genesen)
- Personen, die geimpft sind,
- Personen, die als genesen gelten,
- Kinder, die noch nicht zwölf Jahre und drei Monate alt sind.

Der Zugang zur Indoor-Sportstätte und -Sportanlage sowie die Teilnahme am Indoor-Sportbetrieb ist lediglich für folgende Personen möglich: 2Gplus (Geimpft, Genesen und zusätzlich getestet)
- Personen, die geimpft sind,
- Personen, die als genesen gelten,
- Kinder, die noch nicht zwölf Jahre und drei Monate alt sind

und zusätzlich einen Testnachweis vorweisen können.

Keinen zusätzlichen Testnachweis müssen folgende Personen vorlegen, da sie laut IfSMV von den Testerfordernissen ausgenommen sind:
- Kinder bis zum sechsten Geburtstag
- Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen (gilt für minderjährige Schülerinnen und Schüler von 12- bis 17 Jahren bis zum 12.01.2022)
- noch nicht eingeschulte Kinder
- Personen, die eine Auffrischungsimpfung („Booster" - ab dem 15. Tag nach der dritten Impfung) vorweisen können.

Die 2Gplus-Regelung findet Anwendung auf die Indoor-Sportausübung. Der zusätzliche Testnachweis kann wie folgt erfolgen:
- PCR-Test, der vor höchstens 48 Stunden durchgeführt wurde
- PoC-Antigentest („Schnelltest"), der vor höchsten 24 Stunden durchgeführt wurde
- „Selbsttest" vor Ort unter Aufsicht, der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde.

Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, können ebenfalls zum Sportbetrieb zugelassen werden. Dies ist allerdings vor Ort durch Vorlage eines schriftlichen ärztlichen Zeugnisses im Original nachzuweisen (inkl. vollständigen Namen und Geburtsdatum). Zu-dem ist ein negativer PCR-Test vorzuweisen („Schnelltest" bzw. „Selbsttest" sind in diesem Fall nicht zulässig).

Näheres kann in der Handlungsempfehlung vom BLSV (Stand: 15.12.2021) nachgelesen werden.
Link: https://www.blsv.de/startseite/service/news/coronavirus/

Information vom Vorstand, 16.012.2021

Weihnachtsgruß der Vereinsführung
Klare Derbyniederlage gegen die JSG

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