Online-Training zu Corona-Zeiten
Allmählich kehrte Normalität im Training nach den Sommerferien. Und dann die Nachricht, dass nun doch wieder alles geschlossen wird. Es soll momentan einfach nicht sein. Auch wir müssen also ab heute bis voraussichtlich 29. November unsere Türen schließen.
Wir bieten euch trotz des Lockdowns die Möglichkeit an, online weiterhin mit uns trainieren zu können. Hierfür hat das Trainer-Team ein Konzept entwickelt, womit selbst über die Entfernung das Training und die Unterstützung im Sport gewährleistet werden kann.
Liebe TSV´ler,
das Corona-Virus breitet sich in Bayern wieder deutlich aus und die Infektionszahlen steigen. Einige Regionen sind stärker betroffen als andere. Für alle gilt aber das gleiche Ziel, den Lockdown und noch mehr Einschränkungen im öffentlichen Leben und im Sport weitestgehend zu vermeiden, immer unter der Beachtung der Gesundheit aller Sportlerinnen und Sportler.
Sport zu treiben und sich zu bewegen ist auch in der aktuellen Situation richtig und wichtig. Der TSV möchte Einschränkungen für unsere Sportler vermeiden. Deshalb appellieren wir an Sie alle, die vorgegebenen Regeln strikt einzuhalten. Sportler können sich an Regeln halten und deshalb ist auch ein kontrollierter Sportbetrieb beim TSV unter Einhaltung aller Maßnahmen und Regeln möglich. Achten Sie aufeinander und übernehmen Sie Verantwortung für sich selbst. Warnen, informieren und sprechen Sie mit Ihren Angehörigen und Freunden!
Die aktuelle 7. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gilt bis einschließlich 08. November 2020. Neu in dieser Verordnung ist die Vorgehensweise nach dem Ampelprinzip. Ab einem 7-Tage-Inzidenz-Wert von 35, 50 bzw. 100 werden zusätzliche Maßnahmen durch die zuständigen Gesundheitsämter angeordnet. Bei sehr hohen Werten bis hin zu einem faktischen Lockdown (z. B. aktuell im Landkreis Berchtesgaden). Die Maßnahmen betreffen vor allem das erweiterte Tragen der Masken, Sperrstunden und private Feiern. Die Regelungen zur Sperrstunde gelten analog für Vereins- und Sportheime mit Gastrobereichen. Ab einem Inzidenzwert von 100 werden Zuschauer auf max. 50 Personen begrenzt, bei Versammlungen, z. B. Mitgliederversammlungen, können max. 50 Personen teilnehmen.
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