Hallo liebe Sportler des TSV 1904 Feucht,
aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie sind die Regelungen der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung von der Staatsregierung bis 9. Februar 2022 verlängert worden.Mit dieser Verlängerung gehen keine unmittelbaren Veränderungen für den Sportbetrieb einher. Im Gegenteil: Die Ausnahmeregelung für minderjährige Schülerinnen und Schüler bleibt bis auf Weiteres bestehen.
Es gilt weiterhin Indoor 2Gplus (Geimpft, Genesen und zusätzlich getestet), wobei die Testpflicht für Geboosterte ohne Wartezeit entfällt.
Die Teilnehmerlisten bitte weiter führen, Danke.
Information vom Vorstand, 16.01.2022
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