Ab sofort kann beim TSV04 Feucht auch das Deutsche Behindertensportabzeichen abgelegt werden. Dagmar Schuster hat einen Lehrgang absolviert und die erforderliche Prüfer-Lizenz erworben. Training und Abnahme erfolgt zusammen mit dem allgemeinen Deutschen Sportabzeichen. Das Deutsche Sportabzeichen für Menschen mit Behinderungen bietet die Möglichkeit unter der Berücksichtigung der Behinderung Sport zu treiben. Es kann ab einem Alter von 6 Jahren erworben werden. Die Bedingungen wurden vom Deutschen Behindertensportverband im Einvernehmen mit dem Deutschen Olympischen Sportbund festgelegt. Für den Erwerb empfiehlt sich eine gezielte ganzheitliche Vorbereitung mit qualifiziertem Training, wie es von Sportvereinen und Sportabzeichen-Treffs angeboten wird.
Ziele:
- Das Abzeichen soll Menschen mit Behinderungen durch Sport eine vielseitige Leistungsfähigkeit ermöglichen.
- Vor weiteren Erkrankungen oder Verschlechterung der Behinderung schützen
- Selbstvertrauen in die eigene Leistungsfähigkeit geben
- Anreiz zu einer regelmäßigen Sportaktivität sein
- die selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen.
Voraussetzungen zu Teilnahme:
Zur Teilnahme muss der Nachweis über den dauernden Grad der Behinderung von mindestens 20 v.H., einer geistigen oder Lernbehinderung oder ein Endo-Prothesenpass vorgelegt werden.
Die Teilnahme ist nicht möglich bei:
- koronaren Durchblutungsstörungen, Zustand nach Herzinfarkt, Herzoperationen und
- Schritmacherimplantationen soweit keine fachärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vorgelegt wird
- und allen Erkrankungen, die zu akuten Schüben neigen, wie z.B. Morbus Bechterew, Multible Sklerose, Netzhautablösung, in Überwachung stehende Lungentuberkulose, usw.
Voraussetzungen zum Erwerb:
Die sportlichen Bedingungen sind in vier Gruppen (Ausdauer, Kraft, Schnelligkeit und Koordination) eingeteilt. Aus jeder Gruppe muss nur eine Bedingung innerhalb eines Kalenderjahres (Prüfungszeitraum) in der Altersklasse erfüllt werden. Die Schwimmfähigkeit muss vor dem ersten Erwerb immer nachgewiesen werden.
Behinderungsklassen:
- A Allgemeine Behinderung
- B Einseitige Beinbehinderung und Endo-Prothesen
- C Doppelseitige B einbehindeerung und Endo-Prothesen
- D Einseitige Armbehinderung und Endo-Prothesen
- E Doppelseitige Armbehinderung und Endo-Prothesen
- F Behinderung durch Einschränkung oder Ausfall von Sinnesorganen und Sehschädigungen
- G Querschnittslähmung
- H Cerebralparese
- I Lernbehinderung
- J Geistige Behinderung
- K Kleinwuchs
Ansprechpartnerin:
Dagmar Schuster
Tel. 09128/169920