By Vorstand on Montag, 08. November 2021
Category: Aktuelle Meldungen

Corona Update: Ampel ist ROT

Die Stufe Rot ist heute erreicht und es treten ab morgen 09.11.2021 bayernweit die folgenden Beschränkungen in Kraft:

- Zutritt nur für Geimpfte oder Genesene ab Ü12 (2G)

- FFP2-Maske ist der Maskenstandard

Die Sportausübung ist weiterhin wie gewohnt (u.a. ohne Gruppenbegrenzungen, mit Körperkontakt) möglich – dies gilt über alle Sportarten hinweg und gilt sowohl Indoor als auch Outdoor. Die folgende Grafik stellt dies nochmals bildlich dar.

• Einrichtungen, Veranstaltungen etc., sind nur nach 2G zugänglich. Dies betrifft folglich auch die Übungsleiterinnen und Übungsleiter im Verein.

O Ausgenommen sind die Gastronomie, Beherbergungsunternehmen und körpernahe Dienstleistungen → hier bleibt es bei 3G-plus.

O Ausgenommen sind ebenfalls Hochschulen und außerschulische Bildungsangebote → hier gilt weiterhin 3G.

O Ebenfalls ausgenommen sind Kinder, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben und an regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen. Auch nicht eingeschulte Kinder sind von der Testpflicht befreit. Schülerinnen und Schüler, die sich auf diese Ausnahme berufen, müssen deren Voraussetzungen glaubhaft machen. Hierfür reicht bei Schülerinnen und Schülern mit Schulort in Deutschland aus, dass sie durch Vorlage eines aktuellen Schülerausweises, einer aktuellen Schulbesuchsbestätigung oder auf andere Weise, etwa Vorlage eines Schülertickets nebst einem amtlichen Ausweispapier, glaubhaft machen, dass sie im jeweiligen Schuljahr die Schule besuchen. Zur Vereinfachung des Vollzugs ist es nicht erforderlich, dass die Schülerinnen und Schüler jeweils auch glaubhaft machen, dass sie im Rahmen des Schulbesuchs auch tatsächlich negativ getestet wurden.
Die Ausnahme von den Testerfordernissen gilt auch in den Ferien.

• Für Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten gilt 3G-Nachweispflicht für Beschäftigte, die während der Berufsausübung Kontakt zu anderen Personen (Kunden, Kollegen, Sonstige) haben.

Beschränkungen:
- Eine maximal zulässige Höchstzahl an Personen auf dem Sportgelände bzw. in der Sporthalle gibt es nicht. Obergrenzen gibt es lediglich im Bereich von Versammlungen sowie bei Veranstaltungen mit Zuschauern.
- Da die 2G-Regelung nur im Innenbereich Anwendung findet, so findet 2G für Sporttreibende im Freien keine Anwendung, auch wenn Duschen, Umkleiden und/oder Toiletten im Innenbereich benutzt werden.

Kontaktdatenerhebung:
Kontaktdaten sind zu erheben bei allen größeren Veranstaltungen jeder Art mit mehr als 1.000 Personen in Gebäuden, geschlossenen Räumlichkeiten oder auch Stadien.

  • geschlossene Veranstaltungen ab 1.000 Personen
  • Clubs, Diskotheken und vergleichbare Freizeiteinrichtungen sowie gastronomische Angebote mit Tanzmusik
  • körpernahe Dienstleistungen
  • Gemeinschaftsunterkünfte (z. B. Schlafsäle in Jugendherbergen)
  • In allen anderen Bereichen entfällt die Kontaktdatenerhebung.

    Jedoch sind die Nachweise im Falle der 3G / 3G plus / 2G Regelungen möglichst vollständig zu kontrollieren. Im Rahmen der Überprüfung ist eine Einsicht in den vorgelegten Nachweis mit anschließender Plausibilitätskontrolle ausreichend. Sollten an der Identität der betroffenen Person Zweifel bestehen, hat sich diese durch amtliche Ausweisdokumente zu legitimieren. Die Überprüfungen sind zu dokumentieren.Einrichtungen, Veranstaltungen etc., sind nur nach 2G zugänglich. Dies betrifft folglich auch die Übungsleiterinnen und Übungsleiter im Verein.

    Plötzlich Erkrankte und Verdachtsfälle:
    Sollte sich anhand der bekannten Symptome, wie z. B. Fieber oder Atemwegsbeschwerden, während des Vereinsbetriebes oder während des Aufenthalts auf der Sportanlage ein ernsthafter Verdacht auf eine Covid-19-Erkrankung ergeben, so hat diese Person umgehend die Sportanlage bzw. Sportstätte zu verlassen, bzw. hat eine räumliche Absonderung zu erfolgen, bis die Person, z. B. ein Kind, abgeholt wird bzw. den Heimweg antreten kann. Anschließend ist selbstständig eine telefonische Anmeldung beim Hausarzt vornehmen. In der Regel wird zeitnah ein Corona-Test durchgeführt. Bis zum Bekanntwerden des Testergebnisses ist das Mitglied vom Trainings- und Wettkampfbetrieb ausgeschlossen.

    ​Bei Fragen zu einzelnen Sportarten wendet euch bitte direkt an den jeweiligen Sportfachverband. Je nach Sportart kann es zu unterschiedlichen Regelungen kommen. Die Kontaktdaten der Sportfachverbände findet ihr unter folgendem Link: https://www.blsv.de/startseite/ueber-uns/sportfachverbaende/