Einstellung des kompletten Hallen-Sportbetriebs ab Montag, 26.10.2020, 0:00 Uhr - Corona-Ampel im Landkreis auf ROT

Liebe TSV´ler,
 
das Corona-Virus breitet sich in Bayern wieder deutlich aus und die Infektionszahlen steigen. Einige Regionen sind stärker betroffen als andere. Für alle gilt aber das gleiche Ziel, den Lockdown und noch mehr Einschränkungen im öffentlichen Leben und im Sport weitestgehend zu vermeiden, immer unter der Beachtung der Gesundheit aller Sportlerinnen und Sportler.
 
Sport zu treiben und sich zu bewegen ist auch in der aktuellen Situation richtig und wichtig. Der TSV möchte Einschränkungen für unsere Sportler vermeiden. Deshalb appellieren wir an Sie alle, die vorgegebenen Regeln strikt einzuhalten. Sportler können sich an Regeln halten und deshalb ist auch ein kontrollierter Sportbetrieb beim TSV unter Einhaltung aller Maßnahmen und Regeln möglich. Achten Sie aufeinander und übernehmen Sie Verantwortung für sich selbst. Warnen, informieren und sprechen Sie mit Ihren Angehörigen und Freunden!
 
Die aktuelle 7. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gilt bis einschließlich 08. November 2020. Neu in dieser Verordnung ist die Vorgehensweise nach dem Ampelprinzip. Ab einem 7-Tage-Inzidenz-Wert von 35, 50 bzw. 100 werden zusätzliche Maßnahmen durch die zuständigen Gesundheitsämter angeordnet. Bei sehr hohen Werten bis hin zu einem faktischen Lockdown (z. B. aktuell im Landkreis Berchtesgaden). Die Maßnahmen betreffen vor allem das erweiterte Tragen der Masken, Sperrstunden und private Feiern. Die Regelungen zur Sperrstunde gelten analog für Vereins- und Sportheime mit Gastrobereichen. Ab einem Inzidenzwert von 100 werden Zuschauer auf max. 50 Personen begrenzt, bei Versammlungen, z. B. Mitgliederversammlungen, können max. 50 Personen teilnehmen.


 
In der aktuellen Verordnung hat sich für den organisierten Sport nicht allzu viel geändert. Wo immer möglich, halten Sie bitte den Abstand von 1,5 Metern ein und achten Sie vor allem in geschlossenen Räumen auf ausreichende Belüftung.

Neu ist, dass für Zuschauer eine Maskenpflicht besteht. In geschlossenen Räumen gilt eine Maskenpflicht, solange sie sich nicht an ihrem Platz befinden. Für Zuschauer auf Stehplätzen gilt auch auf dem Stehplatz selbst eine Maskenpflicht, sofern der Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.
 
Training und Wettkämpfe in Sportarten mit Kontakt sind nur unter der Voraussetzung einer Kontaktdatenerfassung gemäß Rahmenhygienekonzept Sport zulässig. Dabei darf die Teilnehmerzahl in Kampfsportarten, in denen durchgängig oder über einen längeren Zeitraum ein unmittelbarer Körperkontakt erforderlich ist, höchstens 20 Personen umfassen. Kontaktfreies Sporttreiben wie Gesundheitskurse oder Sportabzeichen sind ebenfalls erlaubt.

Abweichend davon sind unbedingt auch die unterschiedlichen Regelungen in den Landkreisen zu beachten. Es ist möglich, dass für einzelne Landkreise abweichende Maßnahmen getroffen werden. Dies ist jetzt für den Landkreis Nürnberger Land ganz aktuell geschehen. Die Corona-Ampel steht auf Rot. Das zuständige Landratsamt / Gesundheitsamt in Lauf mit allen betroffenen Bürgermeistern im Landkreis hat die Schließung aller Sporthallen im Landkreis beschlossen. Der TSV hat sich diesem Schritt angeschlossen! Das bedeutet, dass ab Montag alle Sporthallen in Feucht wie im Landkreis nicht mehr genutzt werden können. Unser Sportangebot im Freien ist davon nicht betroffen und wird unverändert angeboten.

 

 

Euer Vorstand